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Deine Stimme ist gefragt

Corona-Lockerungen auch für erotische Dienstleistungen: Jetzt!

Abgelegt in Neuigkeiten | Geschrieben von Schweizer Callboys am 08. Mai 2020

Deine Stimme ist gefragt

Im Zuge der staatlich verordneten Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 in Europa sind unsere Callboys, Escorts, Masseure und BDSM-Spezialisten seit Mitte März 2020 nicht mehr buchbar. Daran halten wir uns, doch jetzt wo endlich die ersten Lockerungen in Kraft treten, sehen wir uns leider mit einer Ungleichbehandlung konfrontiert.

Der Schweizer Bundesrat hat nämlich am 16. April 2020 beschlossen, die Einschränkungen schrittweise zu lockern. Seit dem 27. April 2020 dürfen bereits Friseurgeschäfte, Massagepraxen, Tattoostudios, Baumärkte, Gartencenter und Krankenhäuser wieder geöffnet werden. Schulen, Museen und Zoos folgen nach und nach ab dem 11. Mai 2020. Hingegen gibt es noch keinen Fahrplan für die Gastronomie, die Bergbahnen und auch nicht für Betriebe mit erotischen Dienstleistungen! Bei der Gastronomie und den Bergbahnen wird an einem Schutzkonzept gearbeitet, doch wurden wir Erotikdienstleister in den Plänen der Politik komplett vergessen?

Wir fordern deshalb Corona-Lockerungen auch für erotische Dienstleistungen: Jetzt!

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(Change-Petition von myLadies.ch, unterstützt von Callboy-Schweiz und Nick Laurent.)

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Übersicht

2 Kommentare auf »Deine Stimme ist gefragt«

  • Nick Laurent 5 Jahren ago

    Laut BAG bleiben Erotikbetriebe, Escort-Service und Prostitution bis 07. Juni 2020 verboten:

    Geschlossen/verboten bis 07. Juni 2020

    • Besuch von Gastronomiebetrieben für Gästegruppen von mehr als 4 Personen (ausgenommen Eltern mit Kindern, auch Patchwork-Familien) sowie mit ausschließlich stehender Konsumationsmöglichkeit.
    • Campingplätze.
    Erotikbetriebe, Escort-Service und Prostitution.
    • Treffen in der Öffentlichkeit von mehr als fünf Personen (auf öffentlichen Plätzen, Spazierwegen oder Parkanlagen); treffen sich fünf oder weniger als fünf Personen, müssen sie eine Distanz von mehr als zwei Metern einhalten. Wer sich nicht daran hält, wird mit einer Busse bestraft.
    • Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Kinos, Konzerthäuser, Theater, Casinos, Fitneßzentren und Schwimmbäder (außer mit Schutzkonzept), Wellnesszentren, Skigebiete, botanische und zoologische Gärten sowie Tierparks.

    Voraussichtlich geöffnet/gestattet ab 08. Juni 2020, 3. Etappe
    (vorbehalten Entscheid Bundesrat am 27. Mai 2020)

    •Schulen der Sekundarstufe II, der Tertiärstufe sowie weitere Ausbildungsstätten.
    • Schwimmbäder (geöffnet für alle).
    • Theater und Kinos.
    • Treffen von mehr als 5 Personen.
    • Zoos, botanische Gärten, Tierparks.

    Geschlossen/verboten bis 31. August 2020

    • Öffentliche und private Veranstaltungen von 1’000 oder mehr Personen.

    Ab wann wir wieder arbeiten dürfen, ist immer noch unklar. Wir fordern deshalb Corona-Lockerungen auch für erotische Dienstleistungen: Jetzt!

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